Rauchwarnmelder – Wir sind TÜV geprüft!
Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676
Inhalte:
- Verhalten von Brandrauch
- Funktionsweise und Einsatzgrenzen v. Rauchwarnmeldern im Allgemeinen
- Inhalte DIN EN 14604
- Inhalte DIN 14676
- Kenntnisse über die Rauchwarnmelder der Busch-Jäger Elektro GmbH

- „Alles schläft, einer wacht“
Wer passt auf, wenn keiner aufpasst?
Beim Thema Schutz denkt man unwillkürlich an stabile Türen, Schlösser und Riegel. Dabei ist die Gefahr, die von außen droht, relativ gering im Vergleich zu der Gefahr, die im Inneren lauert. Sicherheit zählt zu den elementaren Grundbedürfnissen des Menschen. Doch oft ist sie gerade dort bedroht, wo wir uns am sichersten fühlen: zu Hause. Ein defektes Elektrokabel, eine achtlos heruntergebrannte Kerze, Zigaretten, Kochplatten oder ein Blitzeinschlag… im Nu springt der Funke über und kann einen Wohnungsbrand auslösen und alles zerstören!
Feuer zählt zu den heimtückischsten Gefahren in den eigenen vier Wänden. Vor allem nachts: Denn im Schlaf ist unser Geruchssinn ausgeschaltet. Schon drei Atemzüge giftigen Brandrauchs können zum Tod durch eine Rauchvergiftung führen. Damit es nicht so weit kommt, sollten Sie qualitätsgeprüfte Rauch- und Wärmewarnmelder einsetzen. So können Sie Schwelbrände noch in der Entstehungsphase löschen oder sich und Ihre Familie rechtzeitig in Sicherheit bringen.
Alarmierende Zahlen – Beruhigende Technik
- 200.000 registrierte Brände pro Jahr in Deutschland
- 400 Brandtote, jedes dritte Opfer ist ein Kind
- 3 Atemzüge giftigen Brandrauchs können tödlich sein
- 6 Mrd. € Brandschaden im Jahr
- 5.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden
Begegnen Sie alarmierenden Zahlen mit „alarmierender“ Technik: Rauch- und Wärmemelder wecken mit lautstarken 85 dB selbst den tiefsten Schläfer! So gewinnen Sie im Brandfall wertvolle Sekunden, um sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen.
Gute Vorschriften sind besser als schlechte Nachrichten
Rauchmelder sind in immer mehr Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Daher gibt es ab 2017 auch in Bayern eine gesetzliche Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten². Diese besagt, dass in allen Wohnungen auf bayerischem Staatsgebiet funktionsfähige Rauchmelder durch einen Elektrofachbetrieb installiert sein müssen. Experten gehen davon aus, dass sie schon bald bundesweit Pflicht werden. Bauherren sowie Haus- und Wohnungseigentümer sind für Einbau und Wartung verantwortlich.
Dennoch sind bislang nur etwas zehn Prozent aller bundesdeutschen Haushalte mit den unverzichtbaren Lebensrettern ausgestattet. Nur funktionsfähige Rauchmelder können giftigen Brandrauch erkennen. Daher ist neben einer regelmäßigen Funktionskontrolle mind. einmal jährlich durch einen Elektromeisterfachbetrieb zu überprüfen, ob die Melder verschmutzt oder beschädigt und ob die Raucheintrittsöffnungen frei sind. Zudem dürfen Einrichtungsgegenstände oder Dekorationen den Raucheintritt nicht behindern. Bei einer Umnutzung von Räumen ist die Installation anzupassen, bei Bedarf sind die Batterien auszutauschen.
Eigentümer sind gut beraten, einen Fachinstallateur zu beauftragen, damit sie die jährliche Inspektion gem. DIN 14676 auch nachweisen können.
Unser Tipp: Warten Sie nicht auf den Gesetzgeber, Ihren Vermieter oder das nächste Feuer – handeln Sie jetzt!
Ausgezeichnet ausgestattet
Damit Rauch- und Wärmewarnmelder von Hager zuverlässig funktionieren, sollten sie an der Decke in der Raummitte montiert werden. Die Menge der Melder richtet sich nach der Größe der Wohnung und Anzahl und Art der Zimmer. Dabei wird zwischen Mindest- und Optimalschutz unterschieden. Wie empfehlen Optimalschutz!
Mindestschutz: Beim Mindestschutz wird pro Etage ein Rauchwarnmelder im Flur bzw. Flursturz sowie einer in jedem Kinder- und Schlafzimmer montiert. Weniger dürfen es nach der Anwendungsnorm DIN 14676 nicht sein!
Optimalschutz: Sie möchten mehr Sicherheit? Dann sollten Sie zusätzlich Rauchwarnmelder in Wohn- und Hobbyräumen sowie im Hauswirtschaftsraum, auf dem Dachboden und im Heizungskeller installieren. Rauchige oder staubig Räume wie Küche, Werkstatt oder Garage sollten alternativ mit einem wärmewarnmelder ausgestattet werden, damit Fehlalarme durch Staubpartikel oder Kochdämpfe vermieden werden.
Unser Elektrobetrieb von Ludwig Weingärtner uns seinem Team berät Sie gerne. Wir sind ein Innungs-Meisterbetrieb und helfen Ihnen in Sachen Strom, Elektrik, Alarmanlagen und vieles mehr gerne weiter. Unser Einsatzgebiet ist Rund um Odelzhausen (Sulzemoos, Wiedenzhausen, Sittenbach, Egenburg, Pfaffenhofen a.d. Glonn, Wiedenzhausen, sowie in Augsburg und im Großraum München und den Landkreisen Dachau und Fürstenfeldbruck.
²) Anmerkung:
Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und des Baukammerngesetzes vom 11. Dezember 2012
Art. 14
(4) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31.12.2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es seid denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.